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ADN, ADR, RID und IMDG

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Änderungen mit Blick auf 2027

Erste geprüfte Auswahl zu neuen Ausgaben und einer Vorschriftenänderung. Noch keine vollständige Änderungsübersicht. Ein veröffentlichter Beschluss ist nicht automatisch schon in Kraft.

5 Ergebnisse

ADN 2027Veröffentlicht

ADN 2027: Hauptpaket angenommen

ECE/ADN/79 · ADN 20(5)

Das Hauptpaket tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Inkrafttreten festgelegt:

Was ändert sich?
Bisherige Regelung
ADN 2025.
Neue Regelung
Das Hauptpaket tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Praktischer Hinweis
Ausgabenwechsel vorbereiten; Ergänzungen und Übergangsvorschriften zusätzlich prüfen.
Für wen
Binnenschifffahrt und Gefahrgutbeauftragte.
Bedingungen und Status
Dieser Beschluss betrifft das Hauptpaket, nicht automatisch spätere Ergänzungen.

Quellen geprüft am: · Erneut prüfen ab:

ADN 2027Angenommen

Ergänzung: Angleichung an ADR und RID

ECE/ADN/79/Add.1 · ADN 20(5)(a)

Ergänzungen wurden zur Annahme übermittelt.

Angestrebt, unter Vorbehalt:

Was ändert sich?
Bisherige Regelung
ADN 2025.
Neue Regelung
Ergänzungen wurden zur Annahme übermittelt.
Praktischer Hinweis
Nach dem 1. Dezember 2026 das Ergebnis des Einspruchsverfahrens prüfen.
Für wen
Binnenschifffahrt und multimodaler Verkehr.
Bedingungen und Status
Angestrebt: 1. Januar 2027, vorbehaltlich des Einspruchsverfahrens. Inkrafttreten noch nicht bestätigt.

Quellen geprüft am: · Erneut prüfen ab:

ADR 2027VeröffentlichtWiderspruch in amtlicher Quelle

ADR 2027: Mitteilung weiter prüfen

C.N.395.2026.TREATIES-XI.B.14

Die Mitteilung nennt den 1. Januar 2027.

Quellenwiderspruch: weiter prüfen:

Was ändert sich?
Bisherige Regelung
ADR 2025.
Neue Regelung
Die Mitteilung nennt den 1. Januar 2027.
Praktischer Hinweis
Den Quellenwiderspruch vor einer rechtlichen Entscheidung klären.
Für wen
Straßenverkehr und Gefahrgutbeauftragte.
Bedingungen und Status
Titel und Referenz nennen ADR; der englische Haupttext nennt ADN und Artikel 20(5). Dieser Widerspruch ist ungeklärt.

Quellen geprüft am: · Erneut prüfen ab:

RID 2027Angenommen

Entsorgung wiederbefüllbarer Druckgefäße

1.1.4.7.3

Neuer Entsorgungsweg für bestimmte eingeführte US-Druckgefäße, mit Zustands-, Prüf- und Kennzeichnungsbedingungen.

Angestrebt, unter Vorbehalt:

Was ändert sich?
Bisherige Regelung
Dieser neue Absatz fehlt in RID 2025.
Neue Regelung
Neuer Entsorgungsweg für bestimmte eingeführte US-Druckgefäße, mit Zustands-, Prüf- und Kennzeichnungsbedingungen.
Praktischer Hinweis
Alle Bedingungen prüfen; Undichtigkeit oder Schäden mit möglicher Beeinträchtigung der Integrität von Gefäß oder Ausrüstung schließen diesen Weg aus.
Für wen
Absender und Eisenbahnbeförderer von Druckgefäßen.
Bedingungen und Status
Angenommener Text; Einspruchsverfahren bis 17. November 2026.

Quellen geprüft am: · Erneut prüfen ab:

IMDG 43-26Angenommen

IMDG 43-26: freiwillige Anwendung 2027

MSC.587(111)

43-26 ist angenommen; freiwillige Anwendung ab 1. Januar 2027.

Beginn freiwilliger Anwendung:

Was ändert sich?
Bisherige Regelung
Änderung 42-24.
Neue Regelung
43-26 ist angenommen; freiwillige Anwendung ab 1. Januar 2027.
Praktischer Hinweis
Die verwendete Ausgabe mit den Beteiligten abstimmen.
Für wen
Seeverkehr mit verpackten gefährlichen Gütern.
Bedingungen und Status
IMO sieht verbindliches Inkrafttreten am 1. Januar 2028 vor. Freiwillige Anwendung bedeutet keine allgemeine Pflicht im Jahr 2027.

Quellen geprüft am: · Erneut prüfen ab: