1. Selbstständiges Unternehmen
Der Spezialist nimmt als selbstständiges Unternehmen teil und nicht als Arbeitnehmer, Vertreter oder Agent von HELMERYS. Er entscheidet selbst, ob eine Anfrage zu Expertise und Kapazität passt, und bleibt für Fachleistung, berufliche Beurteilung, Arbeitsweise, gesetzliche Pflichten, Steuern und Verwaltung verantwortlich.